Stellenausschreibungen
Wir, die Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V., suchen im Rahmen des Aufbaus ambulanter Krebsberatung zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren einen
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (m/w/d) in Teilzeit
(20 Std/Woche/Mo-Fr)
vergütet nach dem TV-L zum 01.03.2021.
Die Anhebung der Arbeitszeit ist projektbezogen möglich.
Ihre Aufgaben
- Sozialrechtliche und psychosoziale Beratung von Krebspatienten und ihren Angehörigen im Rahmen der Etablierung ambulanter Krebsberatung in M-V
- Unterstützung bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
- Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen
- Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung
- Kontaktherstellung zu Ämtern, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
- Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung auf Pflegeleistung und andere Hilfsleistungen
- Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Platz im Pflegeheim oder Hospiz
- Arbeit in einem Team mit einer Psychoonkologin und Assistenzkraft
Ihre Qualifikation
- abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Diplom/Master)
- Erfahrung in psychosozialer Beratung bevorzugt im onkologischen Bereich
- Psychoonkologische Weiterbildung (von Deutscher Krebsgesellschaft anerkannt), bereits absolviert oder Bereitschaft zum Erwerb der Weiterbildung
Persönliche Voraussetzungen
- Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten und Flexibilität
- Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft
- Einfühlungsvermögen, aber auch professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
- Bereitschaft zur Mitarbeit in Planungs- und Konzeptionsfragen und zu regelmäßigen Fort/Weiterbildungen sowie Inter- und Supervision
- Bereitschaft, tageweise an verschiedenen Orten in MV eingesetzt zu werden
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail nur im PDF-Format als eine Datei, bis zum 23.01.2021 an Prof. Dr. Ernst Klar, Krebsgesellschaft M-V e.V.,
Am Vögenteich 26, 18055 Rostock, sekretariat@krebsgesellschaft-mv.de.
Schwerbehinderte werden bei der Stellenbesetzung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Die Bewerbungskosten werden entsprechend der Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.
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