Krebsregistrierung
Durch das Gesetz über die Krebsregistrierung in Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Juli 2016 (KrebsRG M-V) wurden im Land die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Klinischen Krebsregisters nach bundesweit einheitlichen Regeln geschaffen. Das Klinische Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern dient der Erfassung, Prüfung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Erkrankungsdaten von Krebspatienten.
Dem Flyer „Informationen zur Krebsregistrierung Mecklenburg-Vorpommern“, herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, können Sie Informationen über die Art und Weise sowie Zweck der Registrierung, über die Erfassung der Daten sowie deren Weitergabe und Verarbeitung entnehmen. Darüberhinaus gibt der Flyer Hinweise zum Auskunfts- und Widerspruchsrecht.