Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten - jetzt gesetzlich anerkannt!

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 10. Mai 2019 in Kraft getreten ist, fallen die Kosten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Patientinnen und Patienten mit Krebs in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Regelung geht auf eine Initiative der DGHO (Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.) und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zurück.
Bevor die Kosten für die Kryokonservierung in der täglichen Praxis von den Kassen übernommen werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings noch eine Richtlinie erlassen.

Hintergründe und Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen, die in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung steht.