Prävention

In der Satzung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ist unter § 2, Absatz b als Ziel des Vereins formuliert, „die Bevölkerung über die Krebskrankheit und die Möglichkeiten ihrer Verhütung aufzuklären, hierbei die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung zu fördern und zugleich der Krebsfurcht entgegenzutreten; hierzu zählen insbesondere Projekte auf der Basis des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) in der jeweils gültigen Fassung“.

Die Krebsgesellschaft M-V verfolgt zur Erfüllung dieses Ziels unterschiedliche Ansätze. Zum einen werden regelmäßig Pressemitteilungen zu Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen von Krebserkrankungen veröffentlicht, um über die Medien als Multiplikatoren kontinuierlich auf die große Bedeutung dieser lebensrettenden Aktivitäten hinzuweisen. Aber auch, um eventuell bestehende Vorurteile und Ängste auszuräumen.

Zu den Pressemitteilungen

Zum anderen werden wir gemeinsam mit den Krankenkassen und der Rentenversicherung Präventionsprojekte mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit umsetzen.